Anfertigung von Zahnersatz im Ausland und Abrechnung mit deutscher Krankenkasse wie in Deutschland
Nach einer eingehenden Untersuchung wird die Behandlung besprochen und ein Heil- und Kostenplan (Kostenvorschlang für Zahnersatz) erstellt. Diesen nehmen Sie mit und geben ihn zur Genehmigung bei Ihrer Krankenkasse ab.
Zuerst muss für eine Zahnersatzbehandlung – egal ob Krone, Brücke oder Prothese – ein Termin für die Grunduntersuchung mit anschließender Planung vereinbart werden.
Vergessen Sie nicht, Ihre Versichertenkarte mitzubringen. Die gesamten Unterlagen – Originale – bekommen Sie dann ausgehändigt, um diese Ihrer jeweiligen Krankenkasse vorzulegen, damit der Festzuschuss berechnet werden kann.
Nach der Genehmigung erfahren Sie, in welcher Höhe der Festzuschuss bewilligt wird.
Die Höhe des Festzuschusses richtet sich danach, ob Sie in letzten 5 Jahren bzw. 10 Jahren regelmäßig jährlich beim Zahnarzt waren. Dies wird über Ihr Bonusheft nachgewiesen. Die Krankenkassen bezuschussen nach der Regelversorgung.
Zuzahlung durch die Krankenkasse:
Mit nicht erfüllten 10 Jahren: |
0 % Bonus, aber trozdem ein Festzuschuss |
Mit erfüllten 5 Jahren: |
20 % Bonus |
Mit erfüllten 10 Jahren: |
30 % Bonus |
Nach der Behandlung wird das Original des Heil- und Kostenplanes abgerechnet, dabei werden die originalen Fremdlaborrechnungen sowie die Eigenlaborbelege beigefügt.
In unserer Zahnarztpraxis wird der
Gesamtbetrag bezahlt, der Festzuschuss wird Ihnen nach Einreichung der gesamten Unterlagen von Ihrer Krankenkasse zurückerstattet.
Zu unserem umfangreichen Angebot zählen:
Fragen Sie uns. Wir beraten Sie gern.
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Erstattung der Kosten durch der Krankenkassen
Seit 2004 ist gesetzlich geregelt, dass die deutschen gesetzlichen Krankenkassen für Zahnbehandlungen im EU-Ausland den gleichen Zuschuss zahlen wie für Zahnbehandlungen in Deutschland. Laut Versicherungsgesetz steht einer Zahnbehandlung in günstigeren EU-Mitgliedsstaaten, wie in diesem Fall der Tschechischen Republik, nichts entgegen. Dieser Zuschuss sollte vor der Auslandsbehandlung von Ihrer Krankenkasse genehmigt werden, damit Sie nach Abschluss der Behandlung den Zuschuss beantragen können.
Wenn Sie unser unverbindliches Angebot annehmen möchten und auf die Mitwirkung Ihrer deutschen gesetzlichen Krankenkasse (Versicherung) angewiesen sind, erstellen wir Ihnen gerne einen Heil- und Kostenplan (HKP) – selbstverständlich in deutscher Sprache und nach deutschen Richtlinien.
Diesen Heil- und Kostenplan können Sie dann bei Ihrer Krankenkasse zur Bearbeitung und Genehmigung einreichen. Der Heil- und Kostenplan ist 6 Monate gültig.
Bitte erkundigen Sie sich vor der Behandlung direkt bei Ihrer Krankenkasse nach dem Stand der Bewilligung und Ihrer Zuzahlung. Nach der zahnärztlichen Behandlung erhalten Sie eine ausführliche Rechnung, die selbstverständlich in deutscher Sprache erstellt wird und die Sie zusammen mit dem zuvor genehmigten Heil- und Kostenplan bei Ihrer Krankenkasse